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www.sicherheitswache.com
Bei Veranstaltungen (§ 6 a des Tiroler Veranstaltungsgesetz) bei denen über 1.500 Besucher / Teilnehmer oder mehr gleichzeitig erwartet werden, hat der Veranstalter bei der Anmeldung (Behörde) ein sicherheits- und rettungstechnisches Konzept vorzulegen. Wir erstellen diese Konzepte für Sie !

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Wir begleiten Veranstalter bei der Planung einer Veranstaltung jeder Größe, dem Erstellen eines Sicherheitskonzept bis hin zur Stellung von Ordner ( Security ) , Kassapersonal und Verkehrs- bzw. Parkplatzeinweiser. Für besonders gefährdete Personen ( VIP ) besteht die Möglichkeit Personenschützer in Anspruch zu nehmen. Ordner ( Securitys ) gewährleisten aktiv, passiv und präventiv die Sicherheit- und Ordnung bei einer Veranstaltung. Personen und Taschenkontrollen ( im Sinne der Veranstaltungsordnung ) beugt die unberechtigte Einringung von verbotenen oder für den Veranstaltungsablauf gefährlichen Gegenständen vor.
Unser Team steht auch bei kleineren Veranstaltungen ( Matura- bzw. Feuerwehrball ) mit Rat- und Tat zur Seite und hilft den Organisatoren eines Ball oder einer Sportveranstaltung bei der Abwicklung der Formalitäten und der Beistellung von Sicherheitspersonal.
Unser Unternehmen ist befugt, Sanitätsdienste auf Veranstaltungen jeder Größe durchzuführen! OGH4Ob207/15t
Veranstaltungsschutz
Sicherheitskonzept

Kommunaler Sicherheitsdienstleister - Partner der Gemeinden

Wir begleiten Veranstalter bei der Planung einer Veranstaltung jeder Größe, dem Erstellen eines Sicherheitskonzept bis hin zur Stellung von Ordner ( Security ) , Kassapersonal und Verkehrs- bzw. Parkplatzeinweiser. Für besonders gefährdete Personen ( VIP ) besteht die Möglichkeit Personenschützer in Anspruch zu nehmen. Ordner ( Securitys ) gewährleisten aktiv, passiv und präventiv die Sicherheit- und Ordnung bei einer Veranstaltung. Personen und Taschenkontrollen ( im Sinne der Veranstaltungsordnung ) beugt die unberechtigte Einringung von verbotenen oder für den Veranstaltungsablauf gefährlichen Gegenständen vor.
Bei Veranstaltungen (§ 6 a des Tiroler Veranstaltungsgesetz) bei denen über 1.500 Besucher / Teilnehmer oder mehr gleichzeitig erwartet werden, hat der Veranstalter bei der Anmeldung (Behörde) ein sicherheits- und rettungstechnisches Konzept vorzulegen. Wir erstellen diese Konzepte für Sie !
Unser Unternehmen ist befugt, Sanitätsdienste auf Veranstaltungen jeder Größe durchzuführen! OGH4Ob207/15t
Wir begleiten Veranstalter bei der Planung einer Veranstaltung jeder Größe, dem Erstellen eines Sicherheitskonzept bis hin zur Stellung von Ordner ( Security ) , Kassapersonal und Verkehrs- bzw. Parkplatzeinweiser. Für besonders gefährdete Personen ( VIP ) besteht die Möglichkeit Personenschützer in Anspruch zu nehmen. Ordner ( Securitys ) gewährleisten aktiv, passiv und präventiv die Sicherheit- und Ordnung bei einer Veranstaltung. Personen und Taschenkontrollen ( im Sinne der Veranstaltungsordnung ) beugt die unberechtigte Einringung von verbotenen oder für den Veranstaltungsablauf gefährlichen Gegenständen vor.
Bei Veranstaltungen (§ 6 a des Tiroler Veranstaltungsgesetz) bei denen über 1.500 Besucher / Teilnehmer oder mehr gleichzeitig erwartet werden, hat der Veranstalter bei der Anmeldung (Behörde) ein sicherheits- und rettungstechnisches Konzept vorzulegen. Wir erstellen diese Konzepte für Sie !
Unser Team steht auch bei kleineren Veranstaltungen ( Matura- bzw. Feuerwehrball ) mit Rat- und Tat zur Seite und hilft den Organisatoren eines Ball oder einer Sportveranstaltung bei der Abwicklung der Formalitäten und der Beistellung von Sicherheitspersonal.
Unser Unternehmen ist befugt, Sanitätsdienste auf Veranstaltungen jeder Größe durchzuführen! OGH4Ob207/15t